Neue Richtlinien ab 01.07.2015 für Zahn- und Kieferregulierungen bei Kindern und Jugendlichen in Österreich

 

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, mit erheblichen Zahn- und Kieferfehlstellungen (IOTN Einstufung Grad 4 oder 5), können diese neue Regelung unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

Als Wahlkieferorthopädin kann ich diese neuen Leistungen anbieten.

Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 80% des Honorartarifes, den die Kasse bei Inanspruchnahme eines Vertragszahnarztes bzw. Vertragskieferorthopäden hätte aufwenden müssen. Die Kostenerstattung darf das tatsächlich in Rechnung gestellte Honorar nicht übersteigen.

Der Nachweis erfolgt mittels bezahlter Honorarnote.

 

Honorartarif (gültig ab 01. 07. 2015)

  • Interzeptive Behandlung
  854,-- €
  • Reparatur im Zuge einer interzeptiven Behandlung, die nicht vom Leistungsumfang der Hauptleistung erfasst ist
  60,-- €
  • IOTN-Festsetzung
  50,-- €
  • Festsitzende KFO-Behandlung
  4.550,-- €


Weitere Informationen finden Sie auf www.ooegkk.at

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