Neue Richtlinien ab 01.07.2015 für Zahn- und Kieferregulierungen bei Kindern und Jugendlichen in Österreich
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, mit erheblichen Zahn- und Kieferfehlstellungen (IOTN Einstufung Grad 4 oder 5), können diese neue Regelung unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen.
Als Wahlkieferorthopädin kann ich diese neuen Leistungen anbieten.
Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe von 80% des Honorartarifes, den die Kasse bei Inanspruchnahme eines Vertragszahnarztes bzw. Vertragskieferorthopäden hätte aufwenden müssen. Die Kostenerstattung darf das tatsächlich in Rechnung gestellte Honorar nicht übersteigen.
Der Nachweis erfolgt mittels bezahlter Honorarnote.
Honorartarif (gültig ab 01. 07. 2015)
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854,-- € | |
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60,-- € | |
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50,-- € | |
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4.550,-- € |
Weitere Informationen finden Sie auf www.ooegkk.at